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Grunderwerbsteuer: So sparen Sie beim Immobilienkauf

Grunderwerbsteuer: So sparen Sie beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf in Deutschland. Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, zahlt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises direkt an das Finanzamt. Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 300.000 Euro summiert sich das schnell auf 10.500 bis 19.500 Euro — ein Betrag, der viele Käufer überrascht. Dabei gibt es legale Wege, diese Steuer zu reduzieren oder in bestimmten Fällen ganz zu vermeiden. Wer die Spielregeln kennt und gezielt vorgeht, kann beim Immobilienkauf sparen: So lassen sich beim Thema Grunderwerbsteuer Beträge von bis zu 15.000 Euro einsparen, wenn die richtigen Strategien angewendet werden. Dieser Leitfaden zeigt, wie das gelingt.

Was die Grunderwerbsteuer wirklich bedeutet

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den im notariellen Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis berechnet und muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Steuerbescheid bezahlt werden. Ohne den Nachweis der Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — und ohne diese kann der neue Eigentümer nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das auf Bundesebene geregelt ist. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst festlegen. Das hat zu erheblichen regionalen Unterschieden geführt. Bayern und Sachsen haben den ursprünglichen Bundessteuersatz von 3,5 Prozent beibehalten, während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder das Saarland auf 6,5 Prozent angehoben haben.

Wer zahlt die Steuer? Grundsätzlich der Käufer. Im Kaufvertrag kann zwar vereinbart werden, dass der Verkäufer einen Teil übernimmt, doch gegenüber dem Finanzamt haftet immer der Erwerber. Notare sind verpflichtet, jeden Kaufvertrag dem zuständigen Finanzamt zu melden. Eine Umgehung ist daher ausgeschlossen. Wer sparen möchte, muss dies auf legalem Weg tun.

Die Steuer fällt nicht nur beim klassischen Hauskauf an. Auch der Erwerb eines unbebauten Grundstücks, der Kauf über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder bestimmte Anteilsübertragungen an Immobiliengesellschaften können steuerauslösend sein. Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Website aktuelle Informationen zur Besteuerung bereit, die regelmäßig aktualisiert werden.

Steuersätze im Bundesländervergleich

Die regionalen Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer sind erheblich. Ein Käufer in Bayern zahlt bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro genau 10.500 Euro Steuer. Derselbe Kauf in Nordrhein-Westfalen kostet 19.500 Euro. Das ist ein Unterschied von 9.000 Euro allein durch den Wohnort. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick über alle 16 Bundesländer.

Bundesland Steuersatz Steuer bei 300.000 € Besondere Regelungen / Befreiungen
Bayern 3,5 % 10.500 € Befreiung bei Erbschaft und Schenkung unter Verwandten
Sachsen 3,5 % 10.500 € Befreiung bei Übertragung zwischen Ehegatten
Hamburg 4,5 % 13.500 € Keine spezifischen Sonderregelungen
Bremen 5,0 % 15.000 € Befreiung bei Erbfolge
Berlin 6,0 % 18.000 € Diskussion über Freibeträge für Erstkäufer (Stand 2024)
Baden-Württemberg 5,0 % 15.000 € Befreiung bei Übertragung im geraden Erbweg
Niedersachsen 5,0 % 15.000 € Keine spezifischen Sonderregelungen
Hessen 6,0 % 18.000 € Befreiung bei Erbschaft
Rheinland-Pfalz 5,0 % 15.000 € Befreiung bei Übertragung an Kinder
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 19.500 € Keine spezifischen Sonderregelungen
Saarland 6,5 % 19.500 € Befreiung bei Erbfolge
Thüringen 6,5 % 19.500 € Befreiung bei Übertragung zwischen Ehegatten
Sachsen-Anhalt 5,0 % 15.000 € Befreiung bei Erbschaft
Brandenburg 6,5 % 19.500 € Keine spezifischen Sonderregelungen
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 18.000 € Befreiung bei Erbschaft und Schenkung
Schleswig-Holstein 6,5 % 19.500 € Diskussion über Freibeträge (Stand 2024)

Diese Zahlen machen deutlich: Der Standort einer Immobilie beeinflusst die Gesamtkosten des Kaufs erheblich. Wer in Grenznähe zwischen zwei Bundesländern kauft, sollte die steuerliche Belastung beim Vergleich verschiedener Objekte einkalkulieren. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, die Kaufnebenkosten stets als Gesamtpaket zu betrachten, inklusive Notarkosten, Grundbuchgebühren und Maklerprovision.

Beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer gezielt reduzieren

Es gibt mehrere erprobte Methoden, die Steuerlast beim Immobilienkauf legal zu senken. Die bekannteste Strategie ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und bewegliche Gegenstände. Wer beim Kauf eines Hauses Einbauküche, Sauna, Gartenhaus oder Markisen separat im Kaufvertrag aufführt und bewertet, zahlt auf diesen Teil keine Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt akzeptiert solche Aufteilungen, sofern die Werte realistisch und marktüblich sind.

Die Finanzverwaltung prüft diese Angaben genau. Überhöhte Wertansätze für bewegliche Gegenstände werden korrigiert. Als Faustregel gilt: Der Anteil der beweglichen Gegenstände sollte nicht mehr als 10 bis 15 Prozent des Gesamtkaufpreises ausmachen, um keine Nachfragen auszulösen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro können auf diese Weise realistisch 15.000 bis 30.000 Euro aus der Steuerbemessungsgrundlage herausgenommen werden — was je nach Bundesland eine Ersparnis von 975 bis 1.950 Euro ergibt.

Eine weitere Möglichkeit betrifft den Kaufzeitpunkt bei Neubauprojekten. Wer ein Grundstück kauft und erst danach einen separaten Bauvertrag mit einem Bauunternehmen abschließt, zahlt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis. Werden Grundstück und Bauleistung hingegen als Gesamtpaket von einem Anbieter erworben, fällt die Steuer auf den Gesamtpreis an. Dieser Unterschied kann bei einem Neubau zehntausende Euro ausmachen.

Käufer, die über eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder über eine Personengesellschaft kaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Share-Deal-Regelung profitieren. Dabei werden nicht die Immobilien selbst, sondern Anteile an der Gesellschaft übertragen. Das GrEStG wurde 2021 reformiert, um Missbrauch einzudämmen: Die relevante Beteiligungsschwelle wurde von 95 auf 90 Prozent gesenkt und die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert. Für Privatpersonen ist dieses Modell in der Praxis kaum anwendbar, für institutionelle Investoren bleibt es aber ein Instrument.

Steuerbefreiungen: Wer zahlt gar nichts?

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht in bestimmten Fällen eine vollständige Befreiung von der Steuer vor. Die häufigste Ausnahme betrifft Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wer seinem Partner eine Immobilie überträgt, zahlt keine Grunderwerbsteuer — unabhängig vom Wert der Immobilie. Das gilt auch für Scheidungsfälle, wenn Immobilien im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung übertragen werden.

Auch Übertragungen in gerader Linie sind befreit: Eltern können Immobilien an ihre Kinder oder Enkel steuerfrei übertragen, ebenso umgekehrt. Diese Regelung greift sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften. Wichtig: Für die Erbschaftsteuer gelten eigene Freibeträge und Regeln, die von der Grunderwerbsteuerbefreiung unabhängig sind.

Weniger bekannt ist die Befreiung bei bestimmten Umstrukturierungen von Unternehmen. Wenn Immobilien im Rahmen einer Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Gesellschaften übertragen werden, kann unter engen Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden. Zuständig sind die jeweiligen Finanzministerien der Länder, die über Anträge auf Erlass oder Stundung entscheiden.

Seit 2021 diskutieren mehrere Bundesländer die Einführung von Freibeträgen für Erstkäufer. Bayern hat bereits ein Modell vorgestellt, das Familien mit Kindern entlasten soll. Berlin und Schleswig-Holstein prüfen ähnliche Ansätze. Diese Reformen sind noch nicht bundesweit umgesetzt, könnten aber bis 2025 in einzelnen Ländern wirksam werden. Wer einen Kauf plant, sollte die aktuelle Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater prüfen lassen.

Praktische Schritte vor dem Notartermin

Die größten Fehler beim Thema Grunderwerbsteuer passieren vor dem Notartermin. Wer den Kaufvertrag unterschreibt, ohne die steuerliche Gestaltung zu prüfen, verschenkt bares Geld. Ein erfahrener Notar oder Steuerberater kann bereits im Entwurfsstadium Hinweise geben, wie der Vertrag steuerlich günstig formuliert werden kann.

Konkret bedeutet das: Bewegliche Gegenstände im Vertrag separat aufführen und bewerten, Grundstück und Bauleistung bei Neubauten vertraglich trennen und prüfen, ob eine verwandtschaftliche Beziehung zum Verkäufer eine Befreiung ermöglicht. Auch die Frage, ob der Kauf über eine Gesellschaft sinnvoll ist, sollte frühzeitig mit einem Steuerberater besprochen werden.

Nach dem Kauf gibt es kaum noch Möglichkeiten zur Korrektur. Das Finanzamt setzt die Steuer auf Basis des beurkundeten Kaufvertrags fest. Nachträgliche Änderungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Einsprüche sind nur möglich, wenn der Steuerbescheid fehlerhafte Berechnungen enthält oder wenn eine gesetzliche Befreiung nicht berücksichtigt wurde.

Wer plant, in den nächsten Jahren eine Immobilie zu kaufen, sollte die Bundesländer mit niedrigen Steuersätzen bewusst in die Standortentscheidung einbeziehen. Bayern und Sachsen bieten hier strukturelle Vorteile. Gleichzeitig lohnt es sich, die politischen Debatten über Freibeträge und Reformen zu verfolgen. Der IVD und das Bundesfinanzministerium veröffentlichen regelmäßig aktuelle Informationen zu geplanten Änderungen. Wer informiert bleibt und einen erfahrenen Fachmann hinzuzieht, zahlt am Ende deutlich weniger als nötig.

Redactie Kapital Immo

Die Redaktion von Kapital-Immo besteht aus erfahrenen Fachautoren mit Hintergrund in Immobilienwirtschaft, Finanzberatung und Architektur. Unser Ziel ist es, komplexe Themen verständlich und ohne Fachjargon aufzubereiten.